Stand: 2024
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der SIYO ENERGY GmbH, Preysingstraße 19, 12248 Berlin (nachfolgend „SIYO ENERGY" oder „Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SIYO ENERGY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(1) Angebote von SIYO ENERGY sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SIYO ENERGY oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(1) SIYO ENERGY erbringt Leistungen in den Bereichen Entwicklung, Planung, Umsetzung und Betrieb ganzheitlicher Energielösungen und nachhaltiger Gebäudetechnik, insbesondere:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot.
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(1) Liefer- und Ausführungsfristen werden von SIYO ENERGY soweit möglich eingehalten. Verbindliche Terminzusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen oder sonstige von SIYO ENERGY nicht zu vertretende Umstände berechtigen SIYO ENERGY zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von SIYO ENERGY nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Eine Abnahme darf nicht aus unerheblichen Gründen verweigert werden.
(2) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Auftraggeber über.
(1) SIYO ENERGY leistet Gewähr für die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
(3) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei Mängeln ist SIYO ENERGY zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
(1) SIYO ENERGY haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von SIYO ENERGY.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und unserer Datenschutzerklärung, die unter datenschutz abrufbar ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.